Autokaufvertrag bringt Rechtssicherheit
Der Kauf eines gebrauchten Autos ist auch Vertrauenssache – nicht jeder Mangel lässt sich im Vorfeld entdecken. Weil bei einem Privatkauf die Sachmängelhaftung nicht greift, müssen später auftretende Defekte meist vom Käufer getragen werden. Gegen eine Reihe von unliebsamen Überraschungen kann aber ein Autokaufvertrag schützen.
Der Preis stimmt, das Auto steht dar wie auf dem Foto. Obwohl man sich im Gebrauchtwagengeschäft häufig per Handschlag einig wird, sollte der Zustand des Fahrzeugs in einem Autokaufvertrag festgehalten werden. Einen Vordruck für einen solchen Autokaufvertrag findet man einfach und meist kostenlos zum Download im Internet. Dabei gilt grundsätzlich: Der Zustand des Fahrzeugs und vereinbarte Zahlungsmodalitäten sollten so detailliert wie möglich aufgeführt werden. Denn auch ein privater Verkäufer befindet sich nicht im rechtsfreien Raum.
Wird eine bestimmte Eigenschaft, wie beispielsweise Unfallfreiheit oder ein bestimmter Kilometerstand zugesagt, hat der Käufer darauf auch einen Anspruch. Außerdem bieten die vielen, in einem Autokaufvertrag aufgeführten Kriterien einen Anhaltspunkt, um sich einen genauen Überblick über den tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs zu machen. Prinzipiell wäre auch eine mündliche Absprache über wichtige Fahrzeugeigenschaften rechtsbindend, nur lässt sich diese in einem möglichen Gerichtsprozess eben schlecht beweisen. Auch für den Verkäufer bietet ein Autokaufvertrag Vorteile: Kommt es zu Streitigkeiten wegen der Zahlungsmodalitäten oder der Kaufsumme, kann der Verkäufer seine Forderungen durchsetzen.
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