Der Privatkauf
Wird ein gebrauchtes Auto gekauft, führt der Weg häufig zu einem privaten Verkäufer. Aus gutem Grund: Im Vergleich zum Händler ist das Preisniveau spürbar geringer. Wer keinen Wert auf eine Gebrauchtwagengarantie legt und sich zutraut, den Zustand des Fahrzeugs selbst zu beurteilen, ist mit einem Autokauf privat gut beraten. Einige Dinge sollten jedoch beachtet werden.
Ein Fahrzeughändler ist auch bei einem Gebrauchtwagen zu einem Jahr gesetzlicher Gewährleistung verpflichtet. Das sorgt dafür, dass Gebrauchtwagenhändler ungern Autos verkaufen, die älter als zehn Jahre sind. Außerdem steigt das Preisniveau – der Verkäufer muss einkalkulieren, dass er in den folgenden 12 Monaten noch einen Schaden übernehmen muss.
Beim Autokauf privat besteht dieser Schutz nicht. Ist das Auto wie gesehen gekauft worden, liegt das Risiko beim Käufer. Nur arglistig versteckte Mängel, wie ein verschwiegener Unfallschaden oder ein manipulierter Tachometer könnten Schadensersatzansprüche ermöglichen – wenn sie denn nachgewiesen werden können. Um das Risiko betrogen zu werden so gering wie möglich zu halten, sollte im Vorfeld ein Kaufvertrag für den Autokauf privat aufgelegt werden. Eine genaue Zustandsbeschreibung schafft für beide Parteien auch beim Autokauf privat Rechtssicherheit. Darüber hinaus ist immer zu empfehlen, eine fachkundige Person mit zur Besichtigung zu nehmen. Einige kleine, aber teure Mängel wie verschlissene Stoßdämpfer oder ein schlechter Geradeauslauf werden von Laien gerne übersehen. Um solche Defekte zu erkennen, ist eine ausgiebige Probefahrt beim Autokauf privat natürlich unerlässlich.
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